Ulrich von Behr Mann

Beruf: Landdrost, Großvogt

Kommentar: Herr auf Stellichte, Hoya, Häuslingen;, 1491 leiht er für sich und seine Brüder Geld von der Kirche in Visselhövede;, 1493 erteilt ihm die Äbtissin zu Wunstorf, Walburgis Gräfin von Spiegelberg, einen Lehnsbrief über die Güter zu Brase; im gleichen Jahr erhält er auch eine neue Belehnung über das Schloß Stellichte samt Zubehör;, 1496 erwirbt er von den Gebrüdern Otto und Herbordt von Ahlden zwei Meierhöfe zu Campen und 1500 nochmal einen Hof zu Fulle;, Ebenso wie sein Vater, waren auch er und seine Brüder bemüht, fremde Gutsherren aus dem Dorf Stellichte zu entfernen. Unter den fremden Gutsherren waren hauptsächlich die von Schlepegrell, welche von Alters her dort Besitzungen hatten. So kauften die Gebrüder Ulrich, Wilken, Werner und Paul Behr von Geverd Schlepegrell 1499 deren Anteile an den Gütern in Stellichte ab, die dieser 1490 von seinem Vetter Johann und seinem Bruder Otto erworben hatte., 1501 schlichtete der Herzog Heinrich von Braunschweig einen Streit um eine Wiese bei Rethem an der Aller, das Schlut genannt, zwischen den Gebrüdern Behr und Jürgen von Bülow zugunsten derer von Behr;, 1505 tauschten Ulrich und Werner den halben Zehnten zu Stellichte von Gerhard von Ahlden gegen ihren Hof zu Böhme ein;, 1508 kauft Ulrich einen Hof zu Harling für 75 Rfl. und erhält die Belehnung darüber vom Herzog Heinrich dem Jüngeren; der Herzog nennt ihn in der Urkunde als seinen Vogt zu Celle; hieraus ergibt sich, das er Großvogt zu Celle gewesen ist, eine Würde, die in der Folge auch seinen Nachkommen zuteil wurde; im Jahr 1509 wird er vom Herzog sogar zum seinem Rat befördert;, 1511 erhält er die Belehnung über ein Viertel des Holze bei Soltau;, 1512 verkauft ihm Curt von Mandelsloh den Zehnten zu Oerpke für 150 Rfl.; in dieser Urkunde wird Ulrich als Drost zu Hoya bezeichnet;, 1513 erwarb er für 221 Gfl. von Orthgieß von Wechelde ein Burglehen zu Hoya;, 1514 fügt er den halben Zehnten zu Kolle für 200 RGfl. von den Gebrüdern Johann und Geverd Klenke und 1515 von Johann Clüver dessen Höfe zu Hassel, zu Wechelde und zu Dedendorf seinem Besitz hinzu;, 1515 wurde er Landdrost von Hoya. Dieses Drostenamt war kein Erbamt, sondern wurde vom Landesherrn nach Gutdünken vergeben. Es bestand in der Oberaufsicht über alle Beamten und über jedwede Obrigkeit im Lande. Der Inhaber dieses Amtes war Vorsitzender in allen Land-, Hof- und Holzgerichten. Es blieb Adeligen vorbehalten als besonderes Privileg dieses Standes., Nach Anzeige des Copialbuchs in Stellichte erwarb Ulrich 1519 den Zehnten zu Wietze von Geverd Klenke, Cordes Sohn, für 300 Rfl.;, 1521 wohnt er neben anderen vom Adel des Stifts Verden dem Holzgrefen- und Erberengerichte zu Dörverden bei;, Nach diesem Jahr ist er in keiner Urkunde mehr verzeichnet und 1526 erfolgt eine neue Belehnung durch die Herzöge Otto und Ernst dem Bekenner zugunsten seines Sohnes Diedrich; in dieser Zeit wird er gestorben sein; die Familiennachrichten geben als Jahr 1525 an; er hinterlies eine Schuldenlast von 4000 Goldgulden.

Ulrich von's Familie

Partner: NN. von Ahlden (verheiratet)
Kinder: Dietrich von Behr, Heinrich von Behr
 

Ulrich von's Herkunft

Eltern: Heinrich von Behr, NN. von Wettbergen
Geschwister: Wilken von Behr, Werner von Behr, Paul von Behr