Johann von Behr und Margarethe von Grothhausen

verheiratet


Ehemann:   Johann von Behr

+:  
Vater: Dietrich von Behr
Mutter: Anna von Münchhausen

Beruf: Erbmarschall
gen. "der Ältere"; Herr auf Stellichte, Häuslingen und Hoya;, 1562 ging sein Bruder Ulrich nach Deutschland zurück und er bekam dessen Güter in Kurland als Verwalter übertragen., 1578 erscheint er als Rat des Herzogs Magnus von Holstein, Herr des stiftischen Kurlands und vormals Bischof. Zum stiftischen Kurland gehörten die Bistümer Kurland, Oesell und Wyk. Im selben Jahr erfolgte auch die Belehnung mit dem Amte Schleck und er erhielt vom Herzog Magnus für 2000 Reichstaler das Inventarium zu Hasenpoth und Zierau, welche er bis dahin für seinen Bruder verwaltet hatte. Für eine goldene Kette im Wert von 400 Gfl. schenkte ihm der Herzog auch das Dorf Polgan im Kirchenspiel Pilten. Weiter erhielt er die Erlaubnis, dort ein Wirtshaus bauen zu dürfen., 1579 belehnt er seinen Diener Wolters Arps mit einem Strich Landes bei Ugalen und ließ sich vom Herzog das Lehnsrecht über das Dorf Szirgen im Amte Schleck abtreten., 1580 erhält er vom Gotthard von Kettler, dem ersten Herzog in Kurland, Liefland und Semgalen und letztem Heerführer des deutschen Ordens, einen Hof zu Tiggewen im Amt Goldingen. Ebenfalls 1580 war er Abgesandter des Herzogs Magnus bei den Bündnisverhandlungen zwischen Rußland, Schweden und Polen. Seine Reisekosten mußte er selber tragen und bekam, da der Herzog nicht in der Lage war, sie ihm zu ersetzen, das Dorf Ledemen in der Vogtei Lullum (Amt Pilten) dafür., Er war nicht nur für den Herzog Magnus politisch tätig gewesen, sondern auch für sich und die Edelleute aus dem Amt Pilten: 1582 fielen die Polen in Liefland ein und besetzten große Teile des Landes. Der Herr des stiftischen Kurlands, Herzog Magnus, war zu dem Zeitpunkt schon sehr schwach und starb kurz darauf  in seinem Schloß Pilten. Diese Schwäche nutzte der polnische Gouverneur in Liefland, Kardinal Georg Radzivil, aus und versuchte, auch die Güter des Stiftes Kurland unter seiner Herrschaft zu bekommen. Als die adeligen Landbesitzer nicht freiwillig bereit waren, ihr Land zu räumen, versuchte er es mit Gewalt. Die bedrohten Landesstände wählten Johann von Behr zu ihrem Kommandeur und sandten ihn nach Dänemark, um den König Friedrich II. zu bitten, sich der hilflosen Stifte anzunehmen.  König Friedrich II. willigte ein und stattete Johann von Behr mit Geschützen und Munition aus., Doch bevor Johann von Behr wieder in Schloß Pilten eingetroffen war, hatte der Kardinal bereits die Schlösser Karkus, Ermes, Helmet und Ruin für den König von Polen besetzen lassen. Jedoch an Pilten selber scheiterte er, denn die Edelleute wehrten sich so tapfer, daß die Armee seines Oberst Oborsky wieder vertrieben werden konnte und der Oberst selber den Tod fand., Mittlerweile waren die Könige von Dänemark und Polen durch Abgesandte in Kontakt getreten, wobei ersterer sich über den Einfall in Kurland, und letzterer sich über den dänischen Beistand der Stände gegen die Krone Polens beschwert hatte. Nach längeren Verhandlungen einigte man sich dahingehend, daß jeder das behalten sollte, was er bisher hat und der polnische König von weiteren Überfällen in Kurland absah. Auch Johann war an diesen Verhandlungen als Abgesandter und Statthalter des dänischen Königs in Kurland beteiligt. Der gegenseitige Unterlassungsvertrag von 1585 enthielt sogar eine spezielle Klausel, im dem der König von Polen dem Johann alleine Besitzungen bestätigte:, "Der wohlgeborene Johann Behr, des durchlauchtigen Königes in Dänemark Statthalter auf dem Hause Pilten und vornehmstes Glied selbigen Orts oder Kreises, soll im friedsamen Besitze seiner Güter vermöge seiner Verschreibungen und rechtmäßig erlangten Privilegien gelassen und erhalten werden, zu dessen Versicherung der durchlauchtige König in Polen ihme über seine Verschreibungen und Freiheiten einen Confirmationsbrief  unter Sr. Majestät Siegel geben wird.", Johann scheint in diesen Jahren auch oft seine Besitzungen in Deutschland besucht zu haben: , 1579 schließt er mit seinen Geschwistern einen Erbschaftsvertrag, wegen dem Nachlaß seines Bruders Dietrich und seiner Mutter. , 1587 kauft er einen Hof zu Wechelde und einen weiteren 1591 von Heinrich Klenke zu Ubbendorf., 1593 kauft der sämtliche Erbgüter des in Konkurs geratenen Claus Klenke in den Ämtern Hoya, Nienburg, Alten-Bruchhausen und Syke für 8000 Reichstaler. Im selben Jahr verglich er sich mit Ernst von Ahlen wegen des Zehnten zu Sieverdingen und Grubental., 1600 erhielt er für sich und seine Erben die Belehnung mit dem Erbmarschall- und Kämmereramt des Stifts Verden vom Bischof zu Osnabrück und Verden, Herzog Philipp Sigismund zu Braunschweig- Lüneburg., 1603 scheint er Deutschland ganz verlassen zu haben und auf seine Güter in Kurland gezogen zu sein. Stellichte überließ er seinem Sohn Dietrich und Häußligen seinem Sohn Johann. Schon vorher hatte er 1589 seinen Besitz in Kurland mit dem Kauf des Dorfes Lullum erweitert., Am 25. November 1608 errichtete er in Edwahlen den Familienvertrag, der bis ins 19. Jahrhundert bestand hatte:, " 1) Die Güter sollen Sammt= und Stammgüter für den Mannesstamm sein., 2) Die Töchter sollen aus den Gütern, sie mögen Lehn oder Allodium seyn, nicht mehr als jede 2000  unverbotener vollgültiger Reichstaler damaliger Zeit, das heißt, Speciestaler, an Brautschatz, und eine mäßige Aussteuer an Mobilien (Wert 1000 Rthlr.) erhalten. Bei dem Empfang derselben sollen sie auf alle weitere Ansprüche, ex capite legitimae, oder aus einem sonstigen Grund, ausdrücklich entsagen. , 3) Die Güter sollen nur ehelich geborenen Söhnen zufallen. Die unehelichen, egalob legitimiert oder nicht, sollen schlechterdings von der Erbfolge ausgeschlossen sein., Ja, noch mehr, wenn jemand der männlichen Nachkommenschaft sich mit einer leichtfertigen Person abgeben, und sie hernach heiraten würde, so sollen die aus solcher Ehe erzeugten Kinder nicht succedieren, und der Witwe kein Witwentum gegeben werden. Eine solche Witwe soll vielmehr sich mit demjenigen begnügen müssen, was nach der Freunde Ermessen ihr zum notdürftigen Unterhalt würde ausgesetzt werden. Eben dies gilt auch von einer Tochter, die eine ihrem Stande nicht gemäße Heirat trifft., 4) Die Güter sollen unter den männlichen Nachkommen in keine kleinere Teile geteilt werden, als daß der Besitzer aus seinem Güterteile wenigstens ein jährliches Einkommen von 1000 Speciestaler haben könne., 5) Alle nachteiligen Holzverwüstungen sind untersagt, und die Erhaltung und Nachpflanzung der Forsten bestens empfohlen., 6) Die Güter sollen in Deutschland und Kurland sämmtlich Gesamtlehen für diese sogenannte ältere Linie sein, und durchaus nicht an jemand außer dieser Linie veräußert werden können. Wenn Veräußerungen in der Linie selbst statt finden, soll der Verkäufer allen Successionsrechtenfür sich und seine Nachkommen entsagen, es sei denn, daß er für das Kaufgeld andere Güter kaufen und selbige zu Familiengesamtlehen machen wolle und könne., 7) Alle Verpfändungen und Versetzungen sollen kraftlos und ungültig sein. In Notfällen soll es jedoch einem Gutsbesitzer vergönnt sein, auf sein Gut ein Anlehen von 3000 Speciestaler mit Asprache der Agnaten machen zu können., 8) Sollte eine Linie Not leiden, und die andere sich in glücklicheren Umständen befinden, so sollen diese jene unterstützen und auszuhelfen suchen, auch arme Töchter der Familie ausstatten., 9) Bürgschaften zu übernehmen, ist schlechterdings verboten., 10) Streitigkeiten in der Familie sollen durch freundschaftlich erwählte Schiedsrichter jederzeit endlich entschieden werden., 11) Männliche Nachkommen sollen, sobald sie 20 Jahr alt sind, diesen Familienvergleich unverrückt halten zu wollen, geloben., 12) Die Originalurkunden sollen in einem Kasten zu Lüneburg und einem zu Danzig aufbewahrt werden, wobei die Schlüssel jeweils die beiden Ältesten der Linie Deutschland und Kurland haben sollen.", Nach Abschluß dieses Familienvertrages kaufte Johann 1609 von den Gebrüdern Rettberg das Gut derselben, welches nahe bei dem Dorf Lullum lag., 1610 scheint er noch mal in Deutschland gewesen zu sein. Er unterzeichnete zu Ahlden einen Vergleich über den Nachlaß des Drost Friedrich von Bothmer. Zu Ostern desselben Jahres kaufte er von Carsten Frese ein Gut zu Hoya., Am 25.Juli 1613 stirbt er zu Edwahlen und wird dort begraben. Seine Güter in Kurland erhalten Werner und Friedrich, Johann und Dietrich dagegen die Güter in Deutschland., An weiteren Kindern hatte er:, Anna (*21.05.1566 zu Zierow);, Tekla (*1.02.1568 zu Stellichte);, Ursula (*1569 zu Edwahlen);, Margarethe (*20.08.1570 zu Edwahlen);, Dorothee (*19.02.1573 zu Schleck);, Heinrich (*1574 zu Edwahlen),bald darauf gestorben;, Gerdrut (*24.07.1580 zu Edwahlen);, Sophie (*25.07.1582 zu Edwahlen);


Ehefrau:   Margarethe von Grothhausen

+:  
Vater:  
Mutter:  


a.d.H. Ruhental und Schwitten in Kurland;


Mann  Kind 1:   Johann von Behr

+:  
Partner: Maria von Bothmer
Kinder: Friedrich von Behr, Johann von Behr, Christian von Behr

Beruf: Drost, Großvogt
Ab dem Jahr 1590 besuchte er mit seinem Bruder Dietrich für fünf Jahre die Schule zu Braunschweig. Anschließend studierten beide zusammen in Wittenberg, Tübingen und Straßburg. Nach Vollendung der Studien reisten sie durch Frankreich, Italien, Braband und Holstein., 1601 begab Johann sich für ein Jahr nach Speyer, um sich weiter auszubilden., 1603 übergab ihm sein Vater das Gut zu Hoya zur Verwaltung., 1610 erhält er nach dem Tode seines Schwiegervaters das Amt Ahlden als Drost auf 15 Jahre, wegen seiner Forderungen von 20000 Rthlr auf dem Haus Hoya und 1000 Rthlr. auf dem Haus Ahlden. 1625 wird diese Drostenschaft für ihn und seine Erben auf 10 Jahre verlängert. In seiner Zeit wird das Schloß zu Ahlden neu erbaut.Er hat den Bau geleitet und mußte 1500 Rthlr. darin mit verwenden., Bei der Teilung der Güter 1613 erhielt er die Burglehnen zu Hoya und die Holzungen zu Häuslingen., Ebenfalls 1613 kauft er von Joachim von Ahlden und dessen Gemahlin Lucie von Honstedt den Korn- und Schmalzehnten zu Krelingen, Amtvogtei Fallingbostel, für 2800 Speciestaler. Joachim v. Ahlden war der letzte seines Geschlechtes. Er starb 1616 ohne männliche Nachkommen., 1614 kaufte er von Margarethe Recker einen Hof zu Hoya und 1617 Land von Carl Helmke., 1618 befördert ihn der Herzog Christian von Braunschweig zur Großvogtstelle in Celle; sei Vorgänger war Vollradt von der Decken gewesen. Zu den Verrichtungen des Großvogt gehörte es auch, für den Bedarf der Hofhaltung des Herzogs zu sorgen., 1623 Reise nach Spanien, mit Bruder Dietrich., Nach dem Tod von Fritz von dem Berge wurde er 1624 mit dem Erbküchenmeister- und Erbschenkenamt des Fürstentums Lüneburg für sich und seine Erben belehnt., Am 27.08.1628 ist er zu Celle gestorben. Der damalige Hofprediger Bruno von Broitzen hat zu Celle am 8.10. eine Leichenpredigt für ihn gehalten., Von ihm und seiner Frau gibt es in der Kirche zu Ahlden über der Tür des Amtsstuhls noch ein gemaltes Fenster, welches beide Wappen und folgende Inschrift enthält: "J. B. M. v. B. 1612 zeugt, war er am 25. Mai 1603 verlobt, und am 8. September ehelich verbunden.", Weitere Kinder:, Elisabeth Magdalene (*1608, +1663) oo mit Wilhelm von dem Knesebeck zu Danneberg, Witthumsrat und Hofmeister;, Margarethe oo mit Ludewig von Schwicheld, Hofmarschall des Stifts Hildesheim;, Sophie oo mit Christian Günther von Badendorff;, Marie oo mit Otto Johann von Bülow auf Wehningen, Rittmeister;, Anna Dorothee oo Dietrich von der Reck, Landdrost zu Diepholz und Drost zu Walkenried;, Georg Friedrich, in Lothringen ohne Nachkommen gestorben;


Mann  Kind 2:   Werner von Behr

Partner:
Kinder:


Er muß vor 1624 in Kurland gestorben sein, denn in einem Lehnsbrief über Stellichte vom 8.01.1624 wird er als seelig bezeichnet., Drei Söhne: Johann, Diedrich und Ulrich.


Mann  Kind 3:   Dietrich von Behr

Partner: Elisabeth Magdalene von Bothmer, Dorothea von der Asseburg
Kinder:

Beruf: Großvogt
Herr auf Stellichte und Häuslingen;, 1610 hat er die kleine Kapelle zu Stellichte abbrechen lassen und dafür eine größere gebaut. Sie steht heute noch. Die Inschrift an der Orgel lautet:, Durch Gottes Seegen, Hülf und Rath, Mich Dietrich Behr erbauet hat, Als Tausend Jahr nach Christi Geburt, Sechshundert Zehn geschrieben wurd., Der Herr nach sein Verheissen thun,, Daß Abrahans Seegen auf ihn ruhn., Bei der Teilung der Güter 1613 erhielt er das Gut Stellichte nebst Zubehör, das Gut Häuslingen ohne die dazugehörigen Holzungen, das Burglehn zu Rethem und die Hälfte des Guts Münchhof., 1614 kauft er seinem Bruder Johann die Holzungen zu Häuslingen für 3000 Rthlr. ab., 1616 läßt er sich einen Versicherungsschein von Georg Friedrich von Oessener erteilen, daß dieser ihm die lüneburgischen und mindenschen Lehnsgüter des Joachim von Ahlden überlassen wolle., 1618 kauft er von seinem Vetter Jacob Behr aus der jüngeren Linie dessen Hälfte am Gesamtlehnsgut Münchhof., 1621 läßt er eine neue Glocke für die Schloßkirche St. Jacobi in Osterode gießen. Ebenfalls 1621 kauft er vom Senator Valentin Witzenhausen ein Haus in Goslar bei der Königsbrücke und 1622 eins vom Magistrat zu Braunschweig, worin vorher Georg von der Schulenburg gewohnt hat., 1624 verkauft er ein anderes Haus in Braunschweig, welches er vorher von Friedrich von Bortfeld gekauft hatte. Am 25. Juli desselben Jahres verkauft er seinen von Lippold von Bothmer, Drost zu Rotenburg, ererbten Hof vor Visselhövede an Dr.med. Gebhard Hurlebusch für 6000 Speciestaler. Lippold von Bothmer hatte diesen Hof in den Jahren 1578 bis 1598 teil von Claus Hauschild, teils von Christoph von der Kettenburg und dessen Gemahlin Anna von Spörken angekauft., Am 2.12.1632 stirbt Dietrich von Behr., Er war seit Michaelis 1615 Geheimer Kammerrat des Herzogs Christian von Braunschweig-Lüneburg und Bischofs zu Minden, und dessen Landdrost im Fürstentum Grubenhagen von Ostern 1617 bis Neujahr 1625. Ferner seit dem 13.10.1628 Großvogt zu Celle und Drost zu Hoya., Kinder aus I. Ehe:, Johann Friedrich (*1605, +1645), Domherr zu Magdeburg oo mit Libiska von der Schulenburg; er ist ohne männliche Nachkommen gestorben., Kinder aus II. Ehe:, Anna Margarethe oo mit Anton Günther von Harling;, Elisabeth Dorothee oo mit I. Joachim Werner von Wittorf und II. Hans Behr (Generalmajor) aus dem meklenburgischen oder pommerschen Hause., Clare Eleonore (*1618, +1664) oo mit I. Franz Joachim von Spörken auf Moltzen (+1637) und II. Hans Christoph von Estorff auf Neetze., Sophie Magdalene oo NN. von Heimbruch auf Varste. Als Aussteuer hat sie einen Gußofen bekommen, der heute noch zu Varste existiert. Der Ofen zeigt das Behrsche Wappen und die Zahl 1617.


Mann  Kind 4:   Friedrich von Behr

Partner:
Kinder:


1647 hat er noch gelebt, vor dem Jahr 1649 ist er aber ohne männliche Nachkommen verstorben, denn seine Güter wurden mit einer neuen Belehnung erteilt, an die Söhne seines Bruders Werner.