Tile Brandis Mann

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Beruf: Jurist

Kommentar: Im Herbst 1462 Student zu Erfurt, dann Magister artium zu Köln a. Rh.; Doktor der Rechte zu Padua; 1470 zu Rom; seit 1475 zu Hildesheim; Domherr zu St. Andreas ebd.; Erzpriester zu Stockheim, Probst zu Nörten, 1479 Probst zum heiligen Kreuz zu Hildesheim; stiftete 1520 an der Universität Erfurt das Collegium Saxonicum mit Wohnhaus für acht Hildesheimer Studenten, daraus stammt das Stipendium Collegii Saxonici für studierende Nachkommen der Brandischen Sippe, auch der weiblichen Nachkommen, unter Aufsicht des Rats zu Hildesheim; letztwillig stiftete er zwei Kanonikate am heil. Kreuzstift zu Hildesheim, daraus stammt das kleinere Kreuzstift-Stipendium für Studierende des Namens Brandis unter Aufsicht des Landrates des Kreises Hildesheim.

Tile's Herkunft

Eltern: Hans Brandis, Ilsabe Winkelmann
Geschwister: Henning Brandis, Hans Brandis